UNIQUE & TALENTED UG
(haftungsbeschränkt)
Am Molsbach 14
91230 Happurg
Telefon: (+49) 09151 / 907 67 50
Mobil: +49 176 / 240 280 59
Fax: (+49) 09151 / 907 069
E-Mail: info@unique-talented.de
Geschäftsführer: Andreas Konietzko
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Andreas Konietzko
HR B 24834 / Registergericht Nürnberg
Steuer-Nr. 241 140 70749
USt.- Id.-Nr. DE262794300
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich:
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von UNIQUE & TALENTED UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Konietzko, Am Molsbach 14, D-91230 Happurg-Förrenbach (nachfolgend Auftragnehmerin) bezüglich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Faxschreiben werden anerkannt.
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Vertragspunkte unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss:
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend. Grundlage der Angebote ist die Preisliste der Auftragnehmerin in Ihrer aktuellen Version.
Ein Vertrag kommt durch einseitige Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch auf Wunsch des Auftraggebers durch eine Bestätigung des Auftrages durch die Auftragnehmerin erfolgen. Eine weitere Bestätigung dieser Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber ist zu rechtswirksamen Zustandekommens eines Vertrages nicht mehr nötig.
3. Leistungsumfang:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin.
Die Mindestbuchungsdauer unserer
Leistungen beträgt 3 Stunden. Aufträge unter 3 Stunden Dauer werden mit 25% Aufschlag auf die Normalgebühr und der Übernahme von anfallenden Fahrtkosten angenommen. Dies gilt nicht für Briefings und
Modelaufträge jedoch auch für Aufträge, die über eine längere Zeitdauer abgeschlossen wurden und sich dann auf weniger als 3 Stunden verkürzen).
Für Arbeiten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr erhebt die Auftragnehmerin einen Nachtzuschlag von 25%.
Im Rahmen der Agenturpauschale erbringt die Auftragnehmerin folgende Leistungen:
Vorbereitung
Nachbereitung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei einem Ausfall von Models, Hostessen, Helfern, Künstlern, Promotern, Moderatoren), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird.
Derartige Änderungen bzw. Abweichungen teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich mit.
Weiter ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Leistungen jederzeit nach Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Ablauf von Veranstaltungen.
4. Zahlungsbedingungen:
Sind keine abweichenden Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung wie folgt zu entrichten:
Skontoabzüge werden generell nicht gewährt.
Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist die Auftragnehmerin im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern als Auftraggebern von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weiter hat der Auftraggeber die durch den Verzug entstehende Kosten (Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) zu tragen.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5. Personal:
Das für die Auftragsausführung
notwendige Personal wird von der Auftragnehmerin gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass durch die Auftragnehmerin für die Auftragsdurchführung eingesetzte Personal weder direkt für
weitere Aufträge (Messen, Promotion, Events etc.) anzusprechen, noch mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen (§10).
Für die Arbeitszeiten gelten folgende inkludierte und zu zahlende Pausen: Einsätze von 7 Stunden (30min Pause), Einsätze von 8 Stunden (45min Pause), Einsätze von 9 Stunden (1h
Pause).
6. Erfüllungsvoraussetzung:
Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:
7. Gewährleistung und Haftung:
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen haftet die Auftragnehmerin vorbehaltlich anderer als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen nur auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Auftragnehmerin verursacht worden sind, haftet die Auftragnehmerin nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
Soweit der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Auftragnehmerin derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Auftragnehmerin keine weiteren Ansprüche zu.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
8. Rücktritt der Auftragnehmerin:
Die Auftragnehmerin ist neben den gesetzlich geregelten Fällen in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
Der Auftraggeber hat im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn die Auftragnehmerin hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich in diesem Fall höchstens auf das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmerin bleibt das Recht vorbehalten, den Schadensersatzanspruch zu mindern, soweit sie den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.
9. Rücktritt des Auftraggebers:
Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstandenen Schaden zuzüglich des entgangenen Gewinns zu tragen. Die Auftragnehmerin ist hierbei berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung nach folgender Staffelung zu verlangen:
0 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrags
25 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrags
50 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrag
100 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrags
Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, den pauschalisierten Schadensersatz zu mindern, soweit er den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.
10. Konkurrenzschutz:
Die von der Auftragnehmerin zur
Erfüllung des jeweiligen Vertrages eingesetzten Personen (Freelancer und sozialversicherungspflichtige) dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Vertrages beim Auftraggeber weder
angestellt noch von ihm als freie Mitarbeiter bzw. Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden.
Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Vertragsstrafe von 1.500,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. in diesem Zusammenhang wird auf §1, UWG und §826 BGB
verwiesen.
11. Urheberschutz und Nutzungsrechte:
Alle durch die Auftragnehmerin erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
Die von der Auftragnehmerin erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Auftragnehmerin als Urheberin zulässig. Die Ausführung der Konzeptarbeit bleibt allein der Auftragnehmerin vorbehalten.
Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Auftragnehmerin kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.
Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von der Auftragnehmerin.
12. Datenschutz:
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV – Anlage gemäß § 33 (BDSG) und Artikel 5 DSGVO verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden dabei vertraulich behandelt.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hersbruck.
Stand: Mai 2020
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